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kostenuebernahme

Kostenübernahme

Kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen bei Erwachsenen sind in der Regel eine eigene Investition.

Gesetzlich versicherte Erwachsene haben – bis auf ganz wenige Ausnahmen – keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Lediglich wenn eine solch schwerwiegende Kieferfehlstellung vorliegt, dass ein oder beide Kiefer chirurgisch verlagert werden müssen, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten der kieferorthopädische Behandlung und der zugehörigen Operation. Dies gilt meistens auch für Beihilfestellen.

Bei privaten Krankenversicherungen gehört eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter im Einzelfall – je nach individuellem Vertrag – zum Leistungsumfang. Vor der Behandlung sollten privat Versicherte immer abklären, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Krankenkasse oder die Erstattungsstelle an den Kosten beteiligt.

Steuerlich absetzbar

Die privaten Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung – bei vorhandener medizinischer Indikation – sind steuerlich absetzbar. Die Behandlung kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

Wenn die Behandlungskosten die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschreiten, können sie – sowohl für Erwachsenen als auch für Kinder – steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und richtet sich nach Kriterien wie Familienstand, Anzahl der Kinder und dem Einkommen.

Weitere Informationen zur Steuerabzugsfähigkeit haben wir hier für Sie zusammengestellt.