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Allgemeine Infos

Das Wichtigste gleich zu Beginn:
jedes Kind sollte bis zum 10. Lebensjahr kieferorthopädisch untersucht werden, um nichts zu verpassen, am besten beim spezialisierten Fachzahnarzt.

Ein perfektes Gebiss schenkt die Natur nur Wenigen.
Doch schiefe Zähne sind kein Schicksal. Kieferorthopäden können vieles bewegen. Deshalb ist es wichtig uns rechtzeitig aufzusuchen um den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen.

Schon im Alter von 4 – 5 Jahren empfiehlt es sich,
die Gebissentwicklung beim Kieferorthopäden kontrollieren zu lassen.

Denn bestimmte Fehlentwicklungen lassen sich gerade jetzt gut bremsen und können frühzeitig, durch das Abstellen der auslösenden Ursachen in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Diese Behandlungsmaßnahmen werden häufig nonapparativ, also ohne Einsatz von Zahnspangen durchgeführt.

Interdisziplinäre Koordination

Manche Zahnfehlstellungen sind durch ein Ungleichgewicht der Muskulatur von Wangen, Lippen und Zunge bedingt. Auch hier sind wir Ansprechpartner und leiten bei muskulären Dysfunktionen und Sprachstörungen eine logopädische Behandlung bei einem entsprechend ausgebildete Sprachtherapeuten ein. Auch die Verlegung der Atemwege durch die Rachenmandeln (Polypen) oder Allergien, welche die Atemwege betreffen, können Zahn- und Kieferfehlstellungen verursachen. Deshalb koordinieren wir notwendige Behandlungsmaßnahmen in unserem interdisziplinären Netzwerk, zu dem Hals- Nasen- Ohrenärzte, Orthopäden, Physiotherapeuten, Manualtherapeuten, Chirurgen und Kinderärzte gehören.

Der richtige Zeitpunkt für Kieferumstellungen

Mit 9 - 10 Jahren setzt im Regelfall der Zahnwechsel im Seitenzahngebiet ein.
Dann kann auch das Kieferwachstum gut beeinflusst werden, so dass dies der richtige Zeitpunkt zur Beeinflussung der Kieferposition ist. In diesem Alter können häufig lose Zahnspangen verwendet werden.

Nach Abschluss des Zahnwechsels, also mit ca. 12 Jahren, können hingegen Zähne am besten bewegt werden. Deshalb ist nach dem Durchbruch der letzten Backenzähne der richtige Zeitpunkt um mit festen Zahnspangen oder Alignern Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Die Kieferposition sollte dann optimalerweise bereits korrigiert sein.

Im Idealfall besteht sie bereits ab der Geburt - dann sind auch Frühbehandlungsleistungen versichert, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind - spätestens jedoch mit der Einsschulung, damit Wartezeiten und Staffelregelungen vor Behandlungsbeginn idealerweise vorüber sind.

Zusatzversicherung für Kieferorthopädie
Im Idealfall besteht sie bereits ab der Geburt - dann sind auch Frühbehandlungsleistungen versichert, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Spätestens sollte sie jedoch – wenn gewünscht – im Alter von ca. 6 Jahren abgeschlossen werden, damit Wartezeiten und Staffelregelungen vor Behandlungsbeginn idealerweise vorüber sind.