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Investition

Gesetzliche Krankenversicherung

Investitionen

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ausschließlich Leistungen erstattet, welche ausreichend, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Dies bedeutet, dass nur bestimmte Behandlungsmethoden und –mittel über die GKV finanziert werden. Das gesamte Spektrum der modernen Kieferorthopädie setzt sich inzwischen aus einer Vielzahl an Methoden und Materialien zusammen, die eine schnelle, ästhetische, schmerzfreie und schonende Behandlung ermöglichen. Oftmals fallen diese jedoch nicht in den Leistungskatalog der GKV.

Keine Kassenleistung sind zum Beispiel Maßnahmen welche... »

  • ... den Komfort während der Behandlung erhöhen
  • ... den mitarbeitsunabhängigen Behandlungserfolg sichern
  • ... die Therapiedauer verkürzen
  • ... vor erhöhter Kariesgefahr zu schützen
  • ... die Belastung für das Kiefergelenk reduzieren
  • ... ein funktionell optimales Resultat erzielen
  • ... ein ästhetisch optimales Ergebnis erzielen
  • ... das Behandlungsergebnis auf Dauer stabilisieren
  • ... vor erhöhter Kariesgefahr schützen

Trotzdem haben Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, für Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung entsprechend dem aktuellen Stand der Medizintechnik zu erhalten.

Beim Plan-Besprechungstermin erläutern wir die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und stellen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept zusammen. Dieses richtet sich nach den medizinischen Notwendigkeiten, den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihren individuellen Wünschen für die Behandlung. So ist gewährleistet, dass ihr Kind die medizinische Versorgung bekommt die es benötigt und die Ihre Wünsche berücksichtigt. Auch über gegebenenfalls anfallende private Kosten informieren wir Sie bei diesem Termin im Voraus. Diese können gerne im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung beglichen werden.