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kostenuebernahme

Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die kieferorthopädische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nur in bestimmten Fällen.

Die Kostenübernahme richtet sich nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der Kieferorthopäde muss hierbei die Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Messwerten definieren und einem Schweregrad von 1 bis 5 zuordnen. Erst ab Schweregrad 3 beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit einen Festzuschuss an den Behandlungskosten.
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Bei KIG 1 und 2 beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen. Nach den ICD10-Richtlinien (Internationale Klassifikation der Krankheiten für Deutschland) besteht aber auch bei vielen Fehlstellungen der KIG-Gruppen 1 und 2 die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung um mögliche Folgeschäden auszuschließen. Die Kosten können in diesem Fall durch eine Zusatzversicherung – welche vor Diagnosestellung abgeschlossen wurde – gedeckt werden. Oder Sie werden vom Patienten – gerne auch in Form einer Ratenzahlung – privat getragen.

Bei KIG 3 bis 5 liegt eine andere Situation vor. Dort beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse entsprechend dem dafür vorgesehenen Festzuschuss. Es können allerdings, aufgrund der modernen Techniken und Behandlungsoptionen Mehrkosten entstehen, welche als Privatkosten anfallen. Für diese evtl. auftretenden Mehrkosten besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung (mit kieferorthopädischen Leistungen) vor Diagnosestellung abzuschließen.
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Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge. In der Regel übernimmt die Versicherung von privat versicherten Kindern und Jugendlichen einen Großteil der entstehenden kieferorthopädischen Kosten unabhängig von einer KIG-Einstufung. Bitte klären Sie anhand des von uns erstellten Heil- und Kostenplans die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung ab.